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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Dagmar Engel, Heilpraktikerin für Psychotherapie und Coach, Kapellenstr. 80 in 40670 Meerbusch und dem Klienten / Patienten, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie / Coach und Patienten sowie Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 

  2. Der Heilpraktiker für Psychotherapie / Coach ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie / Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie / Coach für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten. 

 

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages 

  1. Der Heilpraktiker für Psychotherapie / Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten / Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde / des Coachings zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten / Klienten anwendet.

  2. Der Heilpraktiker für Psychotherapie / Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.

  3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie / Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. 

 

§ 3 Mitwirkung des Patienten / Klienten 

Beide Parteien arbeiten nach bestem Wissen und Können für den Therapie- / Behandlungserfolg. Eine Garantie über das Erreichen der definierten Ziele oder den gewünschten Erfolg kann Dagmar Engel, Heilpraktikerin für Psychotherapie / Coach nicht übernehmen. Der Klient ist für seine persönliche und berufliche Veränderung selbst verantwortlich und bereit, soweit es ihm möglich ist, an sich zu arbeiten, um die gewünschten Veränderungen zu erreichen. Der Patient / Klient erkennt an, dass er während der Beratungsvereinbarung, sowohl während der Sitzungen als auch dazwischen, in vollem Umfang für seine körperliche und geistige Gesundheit selbstverantwortlich ist.

Ist die aktive Mitwirkung ist des Patienten / Klienten nicht gegeben, so ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie / Coach berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient / Klient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert. 

 

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie / Coach 

Der Heilpraktiker für Psychotherapie / Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. 

Die Stunden werden wie folgt berechnet.

Einzelsitzungen  80,-- EUR   60 Minuten

Paarsitungen    120,-- EUR  60 Minuten

 

Die Honorare sind nach jeder Sitzung in bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen oder nach Übersendung der Rechnung zu überweisen. 

 

Psychotherapie ist gem. § 4 Nr. 14 UStG mehrwertsteuerbefreit.

 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte 

Heilpraktikerkosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, gelegentlich ist dies jedoch im Einzelfall möglich. Werden Heilpraktikerkosten von der privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, klärt der Patient die Modalitäten vorab, da auch hier gegebenenfalls nicht die vollen Kosten übernommen werden.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie / Coach führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung / Datenschutz

  1. Der Heilpraktiker für Psychotherapie / Coach behandelt die Klienten-/ Patientendaten zweckgebunden und vertraulich, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Er erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumständen und den persönlichen Verhältnissen des Klienten / Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten / Patienten. 

  2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

  3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie / Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (elektronische Handakte). 

  4. Der Klient / Patient hat das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

  5. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient / Klient mit Ausnahme auf direkten Wunsch des Patienten / Klienten, nach Erteilung der schriftlichen Genehmigung hierüber. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig. 

Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Anbieter finden sich in der Datenschutzerklärung.

 

§ 7 Termine

Termine sind nur nach vorheriger Absprache (telefonisch, per Mail oder in der vorherigen Sitzung) möglich. Dies ermöglicht eine Terminkoordination ohne Wartezeiten. Nicht einzuhaltende Terminabsagen sind 48 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt keine rechtzeitige Absage, wird der Termin auch ohne Stattfinden in Rechnung gestellt.

 

§ 8 Ablauf

Nach erfolgreicher Terminvereinbarung erfolgt das erste gemeinsame Gespräch, in dem beide Seiten die Möglichkeiten bekommen zu prüfen, ob sie eine Zusammenarbeit eingehen wollen. Auf Basis des ausführlichen Vorgespräches wird entschieden, ob und welche Form der Zusammenarbeit sinnvoll erscheint. Beratung sowie Therapie sind immer individuell, so dass die Dauer der Behandlung zwischen einer und mehreren Sitzungen variieren kann. Der Klient / Patient erhält hierüber immer Transparenz.

§ 9 Meinungsverschiedenheiten 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. 

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Neuss. Vertragssprache ist deutsch.

 

§ 10 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Stand 04.07.2022 | Meerbusch/Düsseldorf | Dagmar Engel

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